mfe Zürich hat an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) des Kantons Zürich teilgenommen. Das geltende Gesundheitsgesetz von 2008 muss den Entwicklungen im Gesundheitswesen sowie der Modernisierung angepasst werden. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zur Revision bemängelt mfe Zürich jedoch zahlreiche der vorgeschlagenen Anpassungen und weist auf erhebliche Risiken hin. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels dürfen diese Änderungen keinesfalls zu einer weiteren Verschärfung des Haus- und Kinderärztemangels im Kanton führen.